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Ratgeber Heizung

Heizungsförderung 2026: So funktioniert die Förderung über die KfW

Wer eine alte Heizung ersetzt, bekommt die staatliche Förderung seit 2024 ausschließlich über die KfW, nicht mehr über das BAFA. Bis zu 80 Prozent der Kosten sind förderfähig, aus einem Zuschuss (Programm 458) und einem zinsgünstigen Ergänzungskredit (Programm 358/359).

Heizungstechniker prüft mit einem Tablet die Förderunterlagen neben einer neu installierten Wärmepumpen-Außeneinheit

Was ist die KfW-Heizungsförderung?

Die KfW-Heizungsförderung ist die staatliche Förderung für den Austausch einer alten Heizung in einem bestehenden Wohngebäude. Seit 2024 läuft sie vollständig über die bundeseigene Förderbank KfW, nicht mehr über das BAFA. Zwei Förderprodukte greifen dabei ineinander: der Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude" (Programm 458) und, wenn zusätzliches Kapital nötig ist, der zinsgünstige Ergänzungskredit (Programm 358/359).

Förderfähig sind private Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Gefördert wird der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Solarthermie-Hybridheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Wenn für Sie konkret eine Wärmepumpe infrage kommt, rechnen wir die Kosten in unserem Ratgeber Wärmepumpe: Kosten & Förderung 2026 ausführlich vor.

Wie hoch ist die Förderung 2026? Grundförderung und Boni im Überblick

Die Fördersätze setzen sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Die Boni addieren sich, sind zusammen aber auf einen maximalen Fördersatz gedeckelt:

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Antragstellenden
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Austausch einer alten fossilen Heizung oder Nachtspeicherheizung, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus40 % / 30 % / 10 %selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu verst. Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €
Familienbonus+10.000 € Einkommensgrenzebei mindestens einem Kind im Haushalt
Maximaler Fördersatz80 %Kombination aller Boni, gedeckelt

Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit eines Einfamilienhauses. Bei Mehrfamilienhäusern sind es gestaffelt 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 € je weitere Wohneinheit ab der siebten. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten und dem maximalen Fördersatz von 80 Prozent ergibt das rechnerisch bis zu 22.400 € Zuschuss.

Wurde die Förderung 2026 gestoppt? Die Änderungen seit dem 21. Juli

Kurzzeitig ja: Wegen einer Neuordnung der gesamten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konnte die KfW bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, keine neuen Anträge mehr annehmen. Wer die bis dahin gültigen, teils günstigeren Konditionen sichern wollte, musste den Antrag bis zu diesem Stichtag stellen. Am 21. Juli 2026 ist das Programm 458 mit angepassten Konditionen neu gestartet und läuft seitdem ohne weiteren bekannten Stopp.

Was sich geändert hat, wirkt auf den ersten Blick uneinheitlich: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, und der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder für Erd- und Wasser-Wärmepumpen entfiel ersatzlos. Gleichzeitig wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ist für niedrigere Einkommen jetzt sogar höher als zuvor, und der maximale Fördersatz insgesamt stieg von 70 auf 80 Prozent. Unterm Strich profitieren vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen von den neuen Regeln, während Haushalte mit mittlerem oder höherem Einkommen und besonders effizienten Wärmepumpen tendenziell etwas weniger Förderung erhalten als vor dem 21. Juli.

Zuschuss oder Kredit? Programm 458 und der Ergänzungskredit 358/359

Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten direkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Reicht das nicht, lässt sich der restliche Eigenanteil über den Ergänzungskredit günstig finanzieren, allerdings nur, wenn bereits eine Zuschusszusage vorliegt:

MerkmalZuschuss (458)Ergänzungskredit (358/359)
Artdirekter, nicht rückzahlbarer Zuschusszinsgünstiges Darlehen für den Eigenanteil
Höhebis zu 80 % der förderfähigen Kostenbis zu 120.000 € je Wohneinheit
Einkommensgrenzenur für Höhe des Einkommensbonus relevantVariante 358 „Plus": vergünstigter Zins bis 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen; Variante 359 ohne Einkommensgrenze
Voraussetzungeigenständig beantragbarnur in Kombination mit bereits erteilter Zuschusszusage

Viele Haushalte kombinieren beides: Der Zuschuss senkt die Investitionssumme direkt, der Ergänzungskredit finanziert den verbleibenden Eigenanteil zu günstigeren Konditionen als ein klassischer Ratenkredit.

So beantragen Sie die Förderung: Schritt für Schritt

Angebot einholen

Technische Grundlage von einem Fachbetrieb, mit klar benannter förderfähiger Maßnahme.

Antrag stellen

Vor Vertragsabschluss über das Online-Portal „Meine KfW".

Vertrag koppeln

Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung an die Zusage koppeln, dann umsetzen.

Nachweis einreichen

Rechnungen einreichen, Zuschuss wird nach Prüfung ausgezahlt.

Wichtig: Unterschreiben Sie den Vertrag, bevor der Antrag gestellt ist, geht die Förderung in der Regel vollständig verloren. Die einzige Ausnahme ist ein Vertrag mit einer ausdrücklichen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die KfW-Förderzusage koppelt. Ob für Ihre bestehende Heizung überhaupt eine Austauschpflicht besteht, klären wir in unserem Ratgeber Gasheizung austauschen: Pflicht oder Wahl?.

Wir übernehmen die technische Seite für Sie

Wir beraten Sie zur passenden Heizung und unterstützen Sie bei der Antragstellung, von der technischen Unterlage bis zur Umsetzung.

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Häufige Fragen

Fragen zur KfW-Heizungsförderung

Ist die KfW-Heizungsförderung 2026 noch verfügbar?

Ja. Nach einem kurzen Antragsstopp bis zum 20. Juli 2026 wegen einer Neuordnung der Bundesförderung ist das Programm 458 am 21. Juli 2026 mit angepassten Konditionen neu gestartet und läuft seitdem ohne weiteren bekannten Stopp.

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine neue Heizung?

Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Das ergibt rechnerisch bis zu 22.400 Euro Zuschuss.

Ist jetzt die KfW oder das BAFA für die Heizungsförderung zuständig?

Seit 2024 läuft die gesamte Heizungsförderung über die KfW. Das BAFA bearbeitet keine Heizungs-Einzelmaßnahmen mehr, sondern andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung.

Muss ich den Förderantrag vor Vertragsabschluss stellen?

Grundsätzlich ja. Der Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags über das Portal Meine KfW gestellt werden, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Zuschuss und dem Ergänzungskredit?

Der Zuschuss aus Programm 458 ist nicht rückzahlbar und deckt bis zu 80 Prozent der Kosten. Der Ergänzungskredit 358/359 ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für den restlichen Eigenanteil und setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus.

Quellen: KfW, Programm 458 und Programm 358/359, Stand September 2026, zusammengefasst nach öffentlich zugänglichen Förderrichtlinien. Ersetzt keine individuelle Förderberatung.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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